Terms & Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – SUNICE FESTIVAL

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der NoTomorrow Events AG (nachfolgend „Veranstalterin“) und den Käufer:innen von Tickets sowie den Besucher:innen (nachfolgend „Besucher“) des SunIce Festival(s) (u.a. St. Moritz und Ascona) einschliesslich sämtlicher Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit dem Festival angeboten werden. Für Käufe im SunIce Shop sowie für Standbetreiber/Partner gelten gegebenenfalls separate Bedingungen.

1.2 Akzeptanz

Mit dem Erwerb eines Tickets oder dem Betreten des Festivalgeländes akzeptiert der Besucher diese AGB vollumfänglich.

1.3 Altersbeschränkung

Der Zutritt zum Festival ist generell erst ab 18 Jahren gestattet. Die Veranstalterin führt Ausweiskontrollen durch. Personen, die das Mindestalter nicht erfüllen, wird der Zutritt ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises verwehrt. Die Veranstalterin kann zusätzlich Alterslimiten für einzelne Bereiche/Programmpunkte festlegen und entsprechend kontrollieren.

1.4 Hausrecht und Anweisungen

Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin sowie des Sicherheitsdienstes ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände ohne Rückerstattung des Ticketpreises. Die Veranstalterin übt das Hausrecht aus und kann Besuchern aus wichtigen Gründen (z.B. Sicherheitsrisiko, Verstoss gegen diese AGB, aggressives Verhalten, starke Alkoholisierung, Drogenkonsum, Besitz verbotener Gegenstände) den Zutritt verweigern oder sie vom Gelände verweisen. In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

1.5 Vertragssprache und Übersetzungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Allfällige Übersetzungen dienen ausschliesslich der Information; massgebend ist die deutsche Fassung.

2. TICKETS & ZUTRITT

2.1 Bezugsquellen

Tickets sind ausschliesslich über die von der Veranstalterin kommunizierten offiziellen Ticketanbieter zu erwerben. Tickets, die über inoffizielle Kanäle oder Zweitmarktplattformen erworben wurden, können gesperrt werden und berechtigen unter Umständen nicht zum Zutritt; die Veranstalterin empfiehlt dringend, Tickets nur über offizielle Kanäle zu beziehen.

2.2 Weiterverkauf und Missbrauch

Der Erwerb von Tickets zwecks gewerbsmässigen Weiterverkaufs ist untersagt. Die Veranstalterin behält sich vor, Tickets, die zu überhöhten Preisen oder gewerblich gehandelt werden, zu sperren. Als überhöhter Preis gilt insbesondere ein Preis, der den auf dem Ticket bzw. beim Erstkauf bezahlten Nennwert übersteigt. Die Veranstalterin kann bei Verdacht auf Ticketmissbrauch zusätzliche Nachweise verlangen (z.B. Identitätsnachweis, Bestellbestätigung).

2.3 Einlass & Armbänder

Das Ticket muss an den offiziellen Tauschstationen gegen ein Kontrollarmband getauscht werden. Das Armband ist persönlich, nicht übertragbar und muss während der gesamten Veranstaltungsdauer fest verschlossen am Handgelenk getragen werden. Beschädigte oder offene Armbänder verlieren ihre Gültigkeit. Verlorene Tickets/Armbänder werden grundsätzlich nicht ersetzt; die Veranstalterin kann im Einzelfall nach pflichtgemässem Ermessen Ersatz leisten (z.B. gegen Gebühr), sofern Missbrauch ausgeschlossen werden kann.

2.4 Einlasszeiten, Re-Entry

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Einlass- und Öffnungszeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Daraus entstehen keine Rückerstattungsansprüche. Sofern nicht ausdrücklich anders kommuniziert, berechtigt ein Ticket/Armband nur zu einem Zutritt pro Veranstaltungstag (kein Re-Entry nach Verlassen des Geländes).

2.5 Kein Rücktritt / keine Rückgabe

Tickets sind grundsätzlich nicht stornierbar und nicht rückgabefähig. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur in den ausdrücklich in diesen AGB genannten Fällen (vgl. Ziff. 8).

3. PROGRAMM & DURCHFÜHRUNG

3.1 Programmänderungen

Die Veranstalterin hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler. Sie behält sich das Recht vor, das Programm oder Line-Up jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern (z.B. aufgrund von Krankheit oder Reiseverhinderung von Künstlern). Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf Rückgabe des Tickets oder Minderung des Kaufpreises.

3.2 Witterung

Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Vorbehalten bleiben Absagen oder Unterbrüche aufgrund extremer Witterungsbedingungen, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Besucher sind verpflichtet, sich über Witterung, Anreise und Durchführung rechtzeitig zu informieren (Website/Social Media/Newsletter).

4. BILD- UND TONAUFNAHMEN

4.1 Aufnahmen durch Besucher

Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. Professionelle Ausrüstung (Kameras mit Wechselobjektiven, Videokameras) sowie Drohnen sind ohne schriftliche Bewilligung der Veranstalterin untersagt. Ton- und Bildaufnahmen von Künstlern (insbesondere vollständige Sets/Streams) sind untersagt; Weisungen des Personals sind zu befolgen.

4.2 Aufnahmen durch Veranstalterin (Einwilligung)

Der Besucher nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass er als Teil des Publikums auf Bild-, Ton- und Videoaufnahmen aufgenommen wird. Der Besucher willigt ohne Anspruch auf Entschädigung ein, dass diese Aufnahmen von der Veranstalterin oder von ihr beauftragten Dritten (z.B. Medienpartner, Sponsoren) im Zusammenhang mit der Berichterstattung, Dokumentation und Bewerbung des Festivals (z.B. Aftermovies, Social Media, Presse, Werbezwecke) genutzt werden dürfen.

5. SICHERHEIT, VERKEHR & VERBOTENE GEGENSTÄNDE

5.1 Sicherheitskontrollen

Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, beim Einlass und auf dem Gelände Sicherheitskontrollen (inkl. Taschenkontrollen und Leibesvisitationen) durchzuführen. Kontrollen erfolgen in angemessenem Rahmen; die Veranstalterin kann zur Durchsetzung der Sicherheitsregeln auch Polizeibehörden beiziehen. Verweigert ein Besucher die Kontrolle, kann der Zutritt verweigert oder der Besucher vom Gelände verwiesen werden; ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht.

5.2 Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen folgender Gegenstände auf das Festivalgelände ist verboten:

Waffen aller Art sowie waffenähnliche Gegenstände (auch Taschenmesser).

  • Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis.
  • Glaswaren und Dosen.
  • Drogen und Betäubungsmittel.
  • Drohnen und andere flugtaugliche Geräte.
  • Professionelle Foto-/Videoausrüstung (ohne Akkreditierung).
  • Sperrgut, Schirme, Fahnenstangen, Selfie-Sticks.
  • Tiere.
  • Fremdgetränke (sofern nicht explizit anders kommuniziert).

Die Aufzählung ist nicht abschliessend; die Veranstalterin kann aus Sicherheitsgründen weitere Gegenstände verbieten. Gegenstände, die verboten sind, werden am Eingang abgenommen und nicht aufbewahrt. Die Veranstalterin kann abgenommene Gegenstände nach Ermessen entsorgen oder den Behörden übergeben; eine Haftung ist ausgeschlossen. Bei Verstössen erfolgt der Verweis vom Gelände. Medizinisch notwendige Gegenstände (z.B. Medikamente) sind erlaubt; auf Verlangen ist ein Nachweis zu erbringen.

5.3 Verkehr und Parkieren

Parkieren sowohl auf den Zufahrtsstrassen als auch auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt, sofern keine explizite Bewilligung vorliegt. Nicht auf den offiziellen Festivalparkplätzen abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr; die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung für Schäden an Fahrzeugen ab.

6. ZAHLUNGSSYSTEM & DEPOT

6.1 Cashless

Das SunIce Festival ist eine "Cashless-Veranstaltung". An sämtlichen Bars, Foodständen und Verkaufsstellen kann ausschliesslich bargeldlos (Debit-/Kreditkarte, TWINT, Mobile Payment) bezahlt werden. Bargeld wird nicht akzeptiert.

6.2 Depot

Auf Getränkegebinde und Geschirr kann ein Depot erhoben werden. Die Rückgabemodalitäten und Depothöhen werden vor Ort an den Verkaufsstellen kommuniziert. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung des Depots; die Rückbuchung erfolgt auf das elektronische Zahlungsmittel oder gemäss Aushang. Das gewerbsmässige Sammeln von Depotgebinden durch Gäste ist untersagt.

7. HAFTUNG

7.1 Haftungsausschluss

Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung für eigenes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) entgegenstehen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung wegbedungen. Bei Verletzung von Leib und Leben sowie bei zwingender Produktehaftung bleibt die Haftung im gesetzlich zwingenden Umfang vorbehalten.

7.2 Hilfspersonen und Dritte

Die Haftung der Veranstalterin für das Verhalten ihrer Hilfspersonen (Art. 101 OR) sowie für Dritte (z.B. Standbetreiber, Lieferanten) ist vollumfänglich ausgeschlossen.

7.3 Gehörschutz

Bei Konzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hörschäden. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung für Hör- oder Gesundheitsschäden ab. Es wird empfohlen, den an den Eingängen oder Bars verfügbaren Gehörschutz zu tragen.

7.4 Diebstahl / Garderobe

Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Die Nutzung einer allfälligen Garderobe erfolgt auf eigenes Risiko. Fundsachen werden nach dem Festival an das zuständige Fundbüro übergeben oder gemäss Website-Prozess bearbeitet.

8. HÖHERE GEWALT / ABSAGE / RÄUMUNG

8.1 Definition

Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Erdbeben, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terrorgefahr, behördliche Verbote oder Auflagen, unverschuldete Nichtbewilligung) abgesagt, verschoben oder abgebrochen werden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

8.2 Räumung

Die Veranstalterin ist berechtigt, das gesamte Festivalgelände oder Teilbereiche davon aus Sicherheitsgründen (z.B. Unwetterwarnung) jederzeit zu räumen. Den Anweisungen ist sofort Folge zu leisten. Eine solche Räumung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

8.3 Unterbruch/Abbruch während laufendem Betrieb

Bei Abbruch oder Unterbruch des bereits laufenden Festivals aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch des Tickets. Dies gilt auch für temporäre Unterbrüche (z.B. wetterbedingte Pausen).

8.4 Verschiebung

Wird das Festival verschoben, behält das Ticket seine Gültigkeit für das Verschiebedatum. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, die Veranstalterin entscheidet nach eigenem Ermessen anders. Service- und Versandgebühren von Ticketanbietern können im Rahmen der jeweiligen Anbieterbedingungen geschuldet bleiben.

8.5 Absage vor Eröffnung / Rückerstattung

Bei kompletter Absage vor Eröffnung eines Veranstaltungstags (das Gelände wird an diesem Tag nicht geöffnet) kann die Veranstalterin nach pflichtgemässem Ermessen eine Rückerstattung des Ticketnennwerts für den betroffenen Tag vorsehen oder einen Gutschein/Umtausch anbieten. Die Veranstalterin ist berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr oder bereits getätigte Aufwände in Abzug zu bringen oder einen Gutschein für die Folgeveranstaltung auszustellen. Ein allfälliger Antrag auf Rückerstattung ist innerhalb von 120 Tagen ab dem ursprünglich geplanten letzten Veranstaltungstag über den offiziellen Ticketkanal zu stellen; danach verfällt ein Anspruch, soweit gesetzlich zulässig.

9. DATENSCHUTZ

Die Veranstalterin bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz. Die Daten können für die Abwicklung des Ticketkaufs, die Zutrittskontrolle, Sicherheit sowie eigene Marketingzwecke verwendet werden. Es gelten die detaillierten Datenschutzbestimmungen auf der Webseite der Veranstalterin. Soweit Dienstleister im In- oder Ausland eingesetzt werden (z.B. Ticketing, Zahlungsanbieter, CRM), kann eine Datenübermittlung ins Ausland stattfinden; die Veranstalterin stellt angemessene Garantien gemäss Datenschutzrecht sicher.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen

Die Veranstalterin behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Webseite publiziert und gelten für künftige Ticketkäufe ab Publikation. Für bereits erworbene Tickets gelten die AGB in der zum Kaufzeitpunkt gültigen Fassung, es sei denn, Änderungen sind gesetzlich erforderlich oder für Besucher zumutbar; in diesen Fällen informiert die Veranstalterin angemessen.

10.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

10.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB und das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der NoTomorrow Events AG, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen und Gerichtsstände bleiben vorbehalten, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind.